Autor: Mainz-Kwasniok |
Rechtsschutzversicherer zahlen eine erste Beratung als "Einstiegsberatung" oft nur dann, wenn sich daraus keine weitere Tätigkeit ergibt, also kein Scheidungsauftrag, keine Unterhaltsberechnung etc. Gegebenenfalls ist ein Selbstbehalt zu beachten. In Einzelfällen haben Mandanten den Bereich des Familienrechts besser oder schlechter versichert.
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