Autor: Mainz-Kwasniok |
Soll das Besuchs- oder Sorgerecht durch das Familiengericht geregelt werden, ist umstritten, ob man auch dafür VKH mit Anwaltsbeiordnung bekommen kann. Oft wird darauf abgestellt, dass die anwaltliche Beiordnung nur zu bewilligen ist, wenn eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt. Insbesondere wird von etlichen Gerichten verlangt, dass man zunächst unter Einschaltung von Jugendamt und Erziehungsberatungsstellen eine außergerichtliche Lösung sucht, bevor man sich vom Staat einen Anwalt bezahlen lässt.
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