10.5 Kann ich selbst berechnen, ob mir VKH zusteht?

Autor: Mainz-Kwasniok

Der Antragsteller hat sein Einkommen einzusetzen. Die Freibeträge lauten seit Januar 2023 wie folgt:

Antragsteller selbst: 552 Euro

Erwerbstätigenfreibetrag: 251 Euro

Hinzu kommen die Wohnkosten und relevante Belastungen.

Berücksichtigt werden Unterhaltspflichten wie folgt:

der zusammenlebende Ehegatte: 552 Euro

sonstige unterhaltsberechtigte Erwachsene: 442 Euro

unterhaltsberechtigte Jugendliche (14-17): 462 Euro

unterhaltsberechtigte Kinder (6-13): 383 Euro

unterhaltsberechtigte Kinder (0-5): 350 Euro

Für die Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg, und München sowie die Landeshauptstadt München gelten abweichende höhere Beträge (siehe dazu die PKHB 2023).