Autor: Mainz-Kwasniok |
Ja, über Trennungs- und Scheidungsfolgesachen kann man eine außergerichtliche Einigung erzielen; folgende Gesichtspunkte sind dabei zu beachten:
Trennungs- und Kindesunterhalt sind unverzichtbar, |
Einigungen über den nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Immobilien bedürfen der notariellen Beurkundung, solange die Ehe noch besteht. |
Der Versorgungsausgleich ist nicht mehr disponibel, nachdem über ihn rechtskräftig entschieden wurde. |
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