Autor: Mainz-Kwasniok |
Bei der Mediation hilft ein allparteilicher Dritter, über die Entflechtung der (wirtschaftlichen) Beziehung zu verhandeln. Rechtsberatung findet dort nicht statt. Das ist Aufgabe der beratenden Anwälte beider Ehegatten. Näheres hierzu in Kapitel 18 und insbesondere Kapitel 18.A.14.1.
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