3.1 Wie sieht die Einnahmen- und Ausgabensituation insgesamt nach der Trennung aus?

Autor: Mainz-Kwasniok

Im Rahmen der Unterhaltsberechnung wird nach dem Unterhalt für den Ehegatten und für Kinder differenziert. Verbindlichkeiten (Hausdarlehen, Konsumentenkredite etc.) werden zugeordnet. Im Ergebnis soll das zur Verfügung stehende Einkommen nach Abzug aller Verpflichtungen den Ehegatten gleichmäßig zur Verfügung stehen ("Halbteilungsgrundsatz"). Abweichungen von diesem Hälfteprinzip sind der Erwerbsanreiz (ab 2022 bundeseinheitlich 1/10) und die Deckelung im Mangelfall. Im Mangelfall wird zunächst der Bedarf des Hauptverdieners gedeckt, dann der Bedarf der minderjährigen Kinder, anschließend der Rest verteilt. Mehr dazu in Kapitel 4.

Letzte redaktionelle Änderung: 21.10.2022