5.1 Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020

Autor: Mainz-Kwasniok

Ist der Elternunterhalt tot?

Als im November 2019 das "Angehörigen-Entlastungsgesetz" verabschiedet wurde, las man allenthalben: "Der Elternunterhalt ist tot".

Zum Jahresbeginn 2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 (BGBl I, 2135) wie geplant in Kraft getreten. Es gilt für den Elternunterhalt ab Januar 2020, nicht rückwirkend.

Das Sozialamt geht in Vorleistung, leitet den Unterhaltsanspruch gegen die Kinder auf sich über - und dann ist zu prüfen, wie sehr der Staat die Kinder entlasten will.

Auswirkungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes

Nach § 94 Abs. 1a SGB XII gehen die bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleibenden zivilrechtlichen Ansprüche eines Beziehers von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII gegen unterhaltspflichtige Kinder nicht auf den Sozialhilfeträger über, wenn deren Einkommen 100.000 Euro brutto nicht übersteigt, wobei gesetzlich vermutet wird, dass dies die Regel sei.