Autor: Mainz-Kwasniok |
Gegen den Willen eines Mitsorgeberechtigten darf das Kind nicht so umziehen, dass sich sein Lebensraum verändert (Stadt, Schule) - insbesondere nicht, wenn dadurch das Umgangsrecht erschwert wird. Mehr dazu in Mandatssituation 5.1 ff.
PraxistippEs kann ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt werden. Ein Muster dazu findet sich in Mandatssituation 5.2. |
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