5.5 Welche Möglichkeiten bestehen, die Wohnverhältnisse neu zu ordnen?

Autor: Mainz-Kwasniok

Erste Folge der Trennung ist zumeist eine Neuordnung der Wohnverhältnisse, insbesondere für die Kinder. In der Fachwelt haben sich Begrifflichkeiten herausgebildet, mit denen die Vielfalt der Möglichkeiten, nach Trennung als Familie zu leben, bezeichnet werden:

1.

Residenzmodell

2.

Wechselmodell = Doppelresidenzmodell

3.

Nestmodell

Im Residenzmodell haben Kinder einen Lebensmittelpunkt während mindestens 51 % ihrer Zeit. Nur für dieses Lebensmodell gilt z.B. die Annahme, die der "Düsseldorfer Tabelle" zugrunde liegt, dass Barunterhalt und Betreuungsunterhalt gleichwertig sind. Nur für dieses Lebensmodell gilt die Alleinentscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten nach § 1687 BGB und die Verfahrensführungsbefugnis für Unterhalt nach § 1629 Abs. 3 BGB.

Im Wechselmodell haben die Kinder zwei zeitlich gleichwertige Zuhause. Die 50/50-Regelung wird i.d.R. durch wochenweisen Wechsel umgesetzt, es sind mit Rücksicht auf die individuellen Belange aber auch andere Rhythmen denkbar. Die typischen Grundsatzargumente gegen dieses Modell werden zunehmend durch Erfahrungen in anderen europäischen Ländern und durch Studien entkräftet, so dass man dies als ein Regelmodell der Zukunft ansehen kann, von dem nur in begründeten Fällen abgewichen werden wird. Die Rechtsfolgen dieses Modells (Unterhalt, Sozialrecht, Verwaltungsrecht) sind noch nicht in allen Punkten geklärt.