5.6 Wer entscheidet über die weitere Betreuung der Kinder?

Autor: Mainz-Kwasniok

Wenn die Eltern sich einig sind, entscheiden sie kraft Elternrechts ohne staatliche Einmischung. Sind sie uneinig, kann jeder die Entscheidung des Familiengerichts herbeiführen.

Letzte redaktionelle Änderung: 10.05.2022