Autor: Mainz-Kwasniok |
Die Umgangspflegschaft ist ein Eingriff in das Elternrecht und gesetzlich als Sanktion gegen den Elternteil ausgestaltet, bei dem das Kind lebt und der den Umgang vereitelt. In der Praxis wird ein Umgangspfleger jedoch häufig nur bestellt, um praktische Schwierigkeiten in der Übergabesituation zu vermeiden, und kann daher sogar dem Interesse des Elternteils dienen, bei dem das Kind lebt. Mehr dazu in Kapitel 6.A.2.8.
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