Autor: Mainz-Kwasniok |
Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Vater, dem leiblichen Vater und dem sozialen Vater. Außerdem gibt es noch Putativväter.
Leiblicher Vater ist, wer das Kind gezeugt hat, also der Erzeuger. | ||||||||
Gesetzlicher Vater ist derjenige,
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Putativvater ist ein Mann, von dem jemand denkt, er sei der leibliche Vater, ohne dass es dafür bisher einen Beweis gibt. | ||||||||
Der soziale Vater ist der, der mit dem Kind in einer Familie lebt und als Vater angesehen wird. |
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