6.1 Müssen wir das Trennungsjahr einhalten?

Autor: Mainz-Kwasniok

Trennungsjahr nicht disponibel

Ja, das Trennungsjahr (vgl. § 1565 BGB) ist nicht disponibel. Es beginnt bei Aufgabe sämtlicher Versorgungsbeziehungen. Falsche Angaben zum Trennungszeitpunkt sind Prozessbetrug. Mehr dazu in Kapitel 2.A.3.5, Kapitel 21.2.5.

Letzte redaktionelle Änderung: 15.11.2021