Autor: Mainz-Kwasniok |
Ja, das Trennungsjahr (vgl. § 1565 BGB) ist nicht disponibel. Es beginnt bei Aufgabe sämtlicher Versorgungsbeziehungen. Falsche Angaben zum Trennungszeitpunkt sind Prozessbetrug. Mehr dazu in Kapitel 2.A.3.5, Kapitel 21.2.5.
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