6.5 Verfahren

Autor: Mainz-Kwasniok

6.5.1 Welche Anträge muss mein Anwalt zur Scheidung stellen?

Antrag auf Scheidung der Ehe notwendig

Notwendig ist nur der Antrag auf Scheidung der Ehe selbst. Ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist i.d.R. entbehrlich - außer bei Ehezeit unter drei Jahren. Kostenanträge werden nicht gestellt, da eine Aufhebung der Kosten gegeneinander erfolgt (Ausnahme ggf.: Folgesachen).

Scheidungsantrag des Gegners

Der Antragsgegner kann ebenfalls einen Scheidungsantrag stellen oder zustimmen oder seine Zustimmung verweigern (siehe hierzu auch Mandatssituation 2.4).

Weitere Anträge

Beide können nach und nach weitere Anträge zu Scheidungsfolgesachen stellen, ohne dass dies im ersten Antrag ausdrücklich vorbehalten bleiben muss.

Mögliche Scheidungsfolgesachen sind:

Versorgungsausgleich (i.d.R. automatisch)

nachehelicher Unterhalt

Kindesunterhalt

Zugewinnausgleich

Haushaltsgegenstände

Wohnungszuweisung

Sorgerecht

Umgangsrecht

Letzte Möglichkeit zur Antragstellung

Letzte Möglichkeit, solche Anträge noch zu stellen, ist 15 Tage vor dem Scheidungstermin.

6.5.2 Könnten wir uns mit einem gemeinsamen Anwalt scheiden lassen?

Unstreitige Scheidung