8. Entlastung des Rechtsanwalts im Scheidungsverfahren

Autor: Mainz-Kwasniok

Bestandteile eines Scheidungsantrags

Ein Scheidungsantrag ohne Folgesachen setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Informationen zusammen:

1.

Angaben zu Vorstücken (z.B. Kindschaftssachen, Trennungsunterhalt, vorzeitiger Zugewinnausgleich);

2.

Statusangaben der Eheleute, wie sie sich aus der Heiratsurkunde ergeben;

3.

Statusangeben der ehelichen Kinder, wie sie sich aus deren Geburtsurkunden ergeben;

4.

Datum des Beginns des Getrenntlebens und Herbeiführung der Trennung (wer zog aus?). Beides hat der Mandant idealerweise in den Mandantenfragebogen eingetragen (bei Trennung nach der Erstberatung hat der Anwalt dies nachgetragen);

5.

letzter ehelicher Wohnsitz, der sich aus dem Mandantenfragebogen ergibt;

6.

Antwort auf die Frage, ob es bereits Regelungen zu Folgesachen gibt - falls es einen notariellen Ehevertrag gibt, muss dieser erwähnt und beigefügt werden;

7.

Hinweis, ob ein VKH-Antrag in Betracht kommt - den gibt der Rechtsanwalt;

8.

(bei Selbstzahlern:) Informationen zum aktuellen durchschnittlichen Nettoeinkommen zur Berechnung des Gegenstandswerts.

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