8.1 Um welche Gesichtspunkte geht es bei der Unterhaltsberechnung?

Autor: Mainz-Kwasniok

Jede Unterhaltsbetrachtung bewegt sich in folgenden Schritten:

Warum wird Unterhalt geschuldet? (Anspruchsgrundlage)

An welches Einkommen des Pflichtigen knüpft die Berechnung an? (Einkommensermittlung)

Warum kann der Unterhaltsbedürftige seinen Bedarf nicht decken? (Erwerbsobliegenheit/fiktives Einkommen)

Kann der Unterhaltspflichtige die Bedürfnisse aller Familienmitglieder ausreichend decken? (Leistungsfähigkeit/Mangelfall)

Mehr dazu in Kapitel 4.

Praxistipp

Die Existenz von Regelwerken und Tabellen darf nicht von einem Grundsatz ablenken: Jede Unterhaltsberechnung ist individuell und einzelfallbezogen.

Ist eine Prognose zu treffen, so ist das zzt. erzielte Einkommen so fortzuschreiben, wie es wahrscheinlich zukünftig erzielt wird. Dem wird 1/12 des Einkommens der vergangenen zwölf Monate nicht immer gerecht.

Letzte redaktionelle Änderung: 10.05.2022