Autor: Mainz-Kwasniok |
Die Jugendamtsurkunde stellt ein Anerkenntnis eines dynamisierten Kindesunterhalts dar und wird beim Jugendamt errichtet. Der Unterhaltsberechtigte hat Anspruch auf einen Titel. Der Unterhaltsverpflichtete kann damit sein Kostenrisiko im Verfahren um den Spitzenbetrag senken. Die Errichtung ist kostenlos, ebenso wie die Titulierung beim Notar.
PraxistippDer Verpflichtete sollte die Wirksamkeit auf die Zeit der Minderjährigkeit beschränken. |
Dazu auch Mandatssituation 14.1.
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