9.3 Welche Anwartschaften fallen in den gesetzlichen Versorgungsausgleich?

Autor: Mainz-Kwasniok

In den Versorgungsausgleich fallen alle echten Rentenversicherungen, also nicht z.B. Kapitallebensversicherungen (oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht). Achtung: Arbeitgeber-Direktversicherungen fallen hinein, auch wenn es Kapitallebensversicherungen sind. Beispiele: Anrechte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder der Knappschaft, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes VBL oder der Kirchen (KZVK), Betriebsrente eines (früheren) Arbeitgebers, berufsständisches Versorgungswerk, Beamtenpension, private Riester- oder Rürup-Rente.

Letzte redaktionelle Änderung: 21.06.2021