9.8 Kann eine Abfindung günstig sein?

Autor: Mainz-Kwasniok

Ja, für Beamte und bei Betriebsrenten. Die Abfindung kann nämlich steuerlich interessant sein! Solche Zahlungen sind als Werbungskosten steuerlich abziehbar - allerdings nur, wenn die späteren Versorgungsbezüge steuerpflichtig wären.

Letzte redaktionelle Änderung: 21.06.2021