Autor: Mainz-Kwasniok |
Ja, für Beamte und bei Betriebsrenten. Die Abfindung kann nämlich steuerlich interessant sein! Solche Zahlungen sind als Werbungskosten steuerlich abziehbar - allerdings nur, wenn die späteren Versorgungsbezüge steuerpflichtig wären.
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