LG Köln vom 02.01.1989
2 Wx 57/88
Normen:
BGB § 1960 ;
Fundstellen:
DRsp I(170)72a-b
FamRZ 1989, 547
OLGZ 1989, 144
Rpfleger 1989, 238

LG Köln - 02.01.1989 (2 Wx 57/88) - DRsp Nr. 1992/11276

LG Köln, vom 02.01.1989 - Aktenzeichen 2 Wx 57/88

DRsp Nr. 1992/11276

a-b. Bedürfnis für die Bestellung eines Nachlaßpflegers für den Fall, daß aus der Sicht des Nachlaßgerichts erhebliche Zweifel darüber bestehen, wer von mehreren Erbprätendenten der wahre Erbe ist, (b) und zwar ohne Notwendigkeit vorhergehender umfangreicher und zeitraubender Ermittlungen zur Feststellung des wahren Erben.

Normenkette:

BGB § 1960 ;

(a) »... Wenn die Erben unbekannt sind, kann das Nachlaßgericht gemäß § 1960 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB für denjenigen, der Erbe wird, einen Pfleger (Nachlaßpfleger) bestellen, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht. ...