BayObLG - 21.02.1984 (BReg 1 Z 98/83) - DRsp Nr. 1994/7368
BayObLG, vom 21.02.1984 - Aktenzeichen BReg 1 Z 98/83
DRsp Nr. 1994/7368
a. Ein Umgangsverbot kann sich auch auf den persönlichen Umgang des Kindes mit seinen Großeltern erstrecken, wenn dies der allein sorgeberechtigte Elternteil so bestimmt, weil die Großeltern den elterlichen Erziehungsvorrang nicht genügend respektieren. Die Ausübung des Bestimmungsrechts stellt insoweit keinen Sorgerechtsmißbrauch dar.b. Diese Auslegung des Bestimmungsrechts des Personensorgeberechtigten über den Umgang des Kindes ist mit Art. 6 Abs. 1GG vereinbar: der Schutzbereich dieses Grundrechts umfaßt die Gemeinschaft zwischen Eltern und Kind und nicht die Beziehungen zwischen Verwandten.