OLG Hamburg, vom 10.10.1989 - Aktenzeichen 12 UF 78/89
DRsp Nr. 1992/8498
a. Voraussetzungen für den Eintritt der (Teil-)Rechtskraft des Scheidungsausspruchs im erstinstanzlichen Verbundurteil, insbesondere im Hinblick auf die Ä durch das UÄndG eingeführte Ä Befristung von Rechtsmittelanschließungen und -erweiterungen (§ 629 a Abs. 3ZPO),
Normenkette:
ZPO §§ 629 b ff.; ZPO § 516, § 629 a Abs.3 (n.F.);
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