Abänderbarkeit eines durch Jugendamtsurkunde errichteten Unterhaltstitels bei Streit über Vaterschaft
OLG Dresden, Beschluß vom 03.07.1997 - Aktenzeichen 10 WF 0249/97
DRsp Nr. 1998/4882
Abänderbarkeit eines durch Jugendamtsurkunde errichteten Unterhaltstitels bei Streit über Vaterschaft
»1. Ein zugunsten eines durch Ehe seiner Eltern legitimierten Kindes durch Jugendamtsurkunde errichteter Unterhaltstitel kann wegen behaupteter Nichtehelichkeit des Kindes erst nach rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnises abgeändert werden.2. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Abänderungsklage frühestens ab deren Rechtshängigkeit, nicht schon bei Einreichung des Prozeßkostenhilfegesuchs. Ablehnung der Einstellung nicht beschwerdefähig.«