OLG Hamm - Beschluss vom 12.08.2008
3 WF 86/08
Normen:
ZPO § 120 Abs. 4;
Vorinstanzen:
AG Herne, - Vorinstanzaktenzeichen 17 F 352/04

Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2008 - Aktenzeichen 3 WF 86/08

DRsp Nr. 2009/5221

Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Tenor:

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

ZPO § 120 Abs. 4;

Gründe: