I. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - A. vom 21. Mai 2024 in der bisherigen Ziffer 2. abgeändert, in der bisherigen Ziffer 3. von Amts wegen berichtigt und der Beschluss insgesamt unter Einschluss der bisherigen Ziffern 1. und 4. wie folgt neu gefasst:
Die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - A. vom 22. Juli 2004 (Az.
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