1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Döbeln, Familiengericht, Zweigstelle Hainichen, vom 04.05.2015, Z 4 F 250/15, wie folgt abgeändert:
Das Endurteil des Amtsgerichts Hainichen, Familiengericht, vom 28.07.1998, Az.: 1 F 322/97, wird in Ziffer 2 der Urteilsformel abgeändert und wie folgt neu gefasst:
2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, Versicherungsnummer: Rxx, zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 10,1473 Entgeltpunkten (Ost), bezogen auf den 30.11.1997, auf das bestehende Versicherungskonto der Antragsgegnerin, Versicherungsnummer: Sxx, bei der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Wirkung ab 01.04.2015 übertragen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|