1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tübingen vom 24.04.2024 - erlassen am 06.05.2024 - in Ziffer 1wie folgt abgeändert :
Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Tübingen vom 28.01.2002 (
2. Bei der Kostenentscheidung der ersten Instanz verbleibt es.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 2.223,00 €
I.
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