I. Der am 19.3.1937 geborene K G und die am 15.2.1940 geborene I G waren früher verheiratet. Ihre am 26.6.1963 geschlossene Ehe wurde auf Antrag der I G vom 09.4.1984, dem damaligen Antragsgegner K G zugestellt am 12.5.1984 durch seit 01.12.1984 rechtskräftiges Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 03.10.1984 - Az.: 6 F 895/84 - geschieden.
Zum Versorgungsausgleich lautet der Tenor wie folgt:
II. Von dem Versicherungskonto Nr. des Antragsgegners K G bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin, werden auf das Versicherungskonto Nr. der Antragstellerin I G bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin, Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 97, 05 DM, bezogen auf den 30.4.1984, übertragen.
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