Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 29.05.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten vom 23.04.2012 abgeändert.
Dem Antragsteller wird Verfahrenskostenhilfe für den Antrag bewilligt, das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl vom 16.01.2007 dahingehend abzuändern, dass er mit Wirkung zum 01.11.2011 nicht mehr verpflichtet ist, nachehelichen Unterhalt an die Antragsgegnerin zu zahlen, und Rechtsanwalt C aus Ll beigeordnet.
Die Anordnung von Ratenzahlungen oder einer Einmalzahlung aus dem Vermögen des Antragstellers bleibt dem Amtsgericht vorbehalten
I.
Der Antragsteller begehrt Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Abänderung des Urteils des Amtsgerichts- Familiengericht - Marl vom 16.01.2007, 20 F 51/06, dass er mit Wirkung zum 01.11.2011 der Antragsgegnerin keinen Unterhalt mehr schuldet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|