Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Flensburg vom 30. Mai 2008 teilweise geändert und im Ganzen wie folgt gefasst:
1. Der Beklagte wird unter Abänderung des am 6. März 2006 vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs - 15 UF 197/05 - verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 1. September 2007 bis zum 31. Dezember 2010 einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 215,00 € zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab jeweiliger Fälligkeit, abzüglich bis einschließlich Oktober 2008 monatlich gezahlter 160,00 €.
2. Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.508,55 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 4.8.2007 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.
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