Auf die Beschwerden des früheren Ehemannes und der Deutschen Rentenversicherung ### wird der am 19. November 2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 156 F 17711/14 - in Ziff. 1 des Tenors geändert und wie folgt neu gefasst:
1. Das am 23. Oktober 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 156 F 11307/99 - wird im Ausspruch über den Versorgungsausgleich mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2014 wie folgt geändert:
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
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