Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürtingen vom 16.10.2014 in Ziff. 1 und 2 der Entscheidungsformel
abgeändert.
Der Antrag der Antragstellerin wird abgewiesen.
2.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils selbst.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt.
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