Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 6. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 7. Dezember 2015 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Flensburg vom 24. September 2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich in dem Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Flensburg vom 28. November 1985 (Az.:
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