I.
Die Parteien sind seit März 2001 getrennt lebende und durch Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 24.01.2003 (14 F 71/02) seit dem 11.03.2003 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der Ehe ist der am 07.12.1996 geborene und seit der Trennung im Haushalt der Antragstellerin lebende Sohn Tobias hervorgegangen. Aus erster Ehe hat die Antragstellerin einen weiteren, am 13.04.1988 geborenen Sohn, der im Kinderdorf Bottrop lebt.
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