Der Senat erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist die Sache auf Antrag der Mutter an das örtlich und sachlich zuständige Amtsgericht - Familiengericht - Freiburg.
I.
Die Eltern begehren die Abänderung einer einstweiligen Anordnung, mit der ihnen die elterliche Sorge für ihre Tochter ..., geboren am ..., teilweise entzogen wurde.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|