Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten wird der Beschluss des 6. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 27. Juni 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Wert: 1.000 €
I.
Die Antragstellerin begehrt als Hinterbliebene die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG.
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