1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Greifswald vom 13.08.2020 -
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller und D. heirateten am 29.12.1967. Am 00.00.1973 wurde ihr Sohn, der Antragsgegner, geboren. Mit Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 28.11.1990 -
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