Mit Beschluss vom 15. November 2000 hat der Senat auf die sofortige Beschwerde des weiter Beteiligten zu 1) unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Familiengerichts vom 15. September 2000 die Rückführung der betroffenen Kinder in die Vereinigten Staaten von Amerika nach Art. 12 Abs. 1 HK!EntÜ angeordnet.
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