Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesbaden vom 29.09.2011 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt Umgang mit dem Kind A. Er ist nicht der Vater des Kindes, wohnt in dessen Nachbarschaft und hatte bis Anfang 2010 regelmäßig Umgang mit dem Kind.
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