Abwandlung 6.1.5: Abänderung der Umgangsregelung

Autor: Busche

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Zunächst wie Mandatssituation 6.1. Der Umgang wurde durch gerichtlichen Beschluss dahingehend geregelt, dass alle Kinder die geraden Wochenenden beim Kindesvater in der Zeit von Freitag, 18 Uhr, bis Sonntag, 18 Uhr, verbringen sowie die Hälfte der Schulferien.

Frau Schuster erzählt, dass Leni nach jedem Umgangswochenende einnässt und sage, sie wolle nicht mehr zu ihrem Papa. Insbesondere könne sie die neue Lebensgefährtin ihres Vaters nicht leiden. Außerdem erzählt sie, dass Tom keine Lust mehr habe, zum Vater zu gehen. Er habe zwar grundsätzlich ein gutes Verhältnis zu ihm, aber am Wochenende keine Zeit und keine Lust beim Vater zu sein, da er dann Tischtennisturniere habe und die restliche Zeit lieber mit seinen Freunden verbringen wolle. Herr Schuster hat ihr bereits einen bitterbösen Brief geschrieben, in dem er ihr Beeinflussung der Kinder vorwirft und auf seinem Recht besteht.

Frau Schuster meint, sie könne die Kinder doch nicht gegen ihren Willen zum Umgang zwingen, und hat sie seit mehreren Monaten nicht herausgegeben und fragt, ob ihr deswegen etwas passieren kann. Außerdem fragt sie nach den Voraussetzungen für eine Abänderung der ursprünglichen Regelung.

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Seit wann ist der Umgang geregelt?

Seit wann gibt es Probleme bei Leni/bei Tom?

War Leni deswegen in ärztlicher und/oder therapeutischer Behandlung?