Die sofortige Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg Barmbek vom 1. April 2021 wird als unzulässig verworfen.
I. Der Vater begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Abänderung einer Umgangsregelung und die Herausgabe der Krankenversicherungskarten während der Ausübung der Umgangskontakte.
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