Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Beschwerdeführer begehrt die Beiordnung des von ihm mit der Vertretung im Verfahren beauftragten Rentenberaters im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Gegenstand des Verfahrens in der Hauptsache war ein Antrag auf Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung nach § 51 VersAusglG.
Das Amtsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss die Beiordnung des Rentenberaters abgelehnt, weil gemäß § 78 FamFG nur Rechtsanwälte beigeordnet werden könnten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|