Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 20.06.2014 (10 F 10/14) wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.400,00 € festgesetzt.
I.
Entsprechend seiner Ankündigung im Hinweisbeschluss vom 05.09.2014 entscheidet der Senat gemäß §
II.
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