Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cochem vom 03.12.2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die notarielle Vereinbarung der Beteiligten vom 12. Juli 2005 (Urkunde des Notars ...[A] vom 12. Juli 2005 Ur.-Nr. 976/05) wird hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts (Abschnitt V.) dahingehend abgeändert, dass die Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung nachehelichen Unterhalts für die Zeit ab März 2013 entfällt.
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt die Antragsgegnerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Verfahrenswert wird für beide Instanzen - teilweise in Abänderung der Festsetzung des Amtsgerichts - auf 17.645,16 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|