Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 15. November 2021 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg -
1. Der Antragsgegner zahlt an die Antragstellerin zu 1. unter Abänderung der Urkunde vom 12. Januar 2018 (xxx) der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko-Stadt ab April 2020 monatlichen Elementarunterhalt in Höhe von 200% des Mindestunterhalts nach der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind.
4. Der Antragsgegner zahlt an den Antragsteller zu 2. unter Abänderung der Urkunde vom 12. Januar 2018 (xxx) der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko-Stadt ab April 2020 monatlichen Elementarunterhalt in Höhe von 200% des Mindestunterhalts nach der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein zweites Kind.
Aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit wird der am 15. November 2021 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg -
3. Anstatt
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