Die Parteien streiten im Wege der Klage und Widerklage über die Abänderung eines Prozeßvergleichs über den nachehelichen Unterhalt der Beklagten.
Die 1988 geschlossene Ehe der Parteien wurde im Februar 1997 rechtskräftig geschieden. Die elterliche Sorge über die im März 1991 geborene gemeinsame Tochter wurde der Beklagten übertragen. Diese war in der Ehe bis zur Geburt des Kindes als Rechtsanwaltsgehilfin voll erwerbstätig; danach arbeitete sie trotz der Betreuung des Kindes halbtags und setzte diese Tätigkeit auch nach Trennung und Scheidung fort, und zwar auch, als das Kind im August 1999 am Herzen operiert wurde.
In dem am 5. Februar 1997 geschlossenen Scheidungsfolgenvergleich einigten sich die Parteien unter anderem auf folgende Unterhaltsregelung:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|