Der Antragstellerin wird gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
II.Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 12.04.2019 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Düsseldorf zurückverwiesen.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Amtsgericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. IV.
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