Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen-Steele vom 24.03.2020 abgeändert.
Der Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheine vom 06.10.2016 wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird unter Abänderung der Jugendamtsurkunde der Stadt A vom 09.11.2012 (Urkundennummer 00/2012) verpflichtet,
ab Oktober 2012 bis Dezember 2012 jeweils monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 144% des Mindestunterhaltes der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle und der jeweiligen Altersstufe, abzüglich des hälftigen Kindergeldes an den Antragsteller zu Händen der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers zu zahlen,
ab Januar 2013 jeweils monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 160% des Mindestunterhaltes der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle und der jeweiligen Altersstufe, abzüglich des hälftigen Kindergeldes an den Antragsteller zu Händen der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|