I.
Zwischen dem Antragsteller und der am 10.11.1960 geborenen Antragsgegnerin war ein Scheidungsverfahren anhängig. Aus der Ehe der Parteien sind insgesamt fünf 1986 bis 1994 geborene Kinder hervorgegangen. Die jeweils am 02.02.1994 geborenen Kinder und leben, soweit ersichtlich, bei der Antragsgegnerin.
Im Scheidungsverfahren war der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 09.08.2007 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ... beigeordnet worden.
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