I
Die beklagte Kindergeldkasse wendet sich gegen ihre Verurteilung zur Zahlung eines weiteren Erstattungsbetrages nach § 104 Abs 1 Satz 1 und 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) an den klagenden überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Es geht um die Rechtsfrage, wie ein Zählkindervorteil in einen solchen Erstattungsanspruch einzurechnen ist. Streitig ist der Zeitraum vom 1. Juli 1993 bis zum 31. Oktober 1993.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|